RA Arndt von der Heide

Rechtsanwalt Arndt von der Heide

Fachanwalt für Miet- und

Wohnungseigentumsrecht 

  

- Wohnraummietrecht

- Gewerberaummietrecht

- Wohnungseigentumsrecht

 

- Arbeitsrecht

 

 

    

 

Arndt von der Heide, Jahrgang 1974, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bremen und Kiel. Seine Referendarzeit absolvierte er in Schleswig Holstein im Landgerichtsbezirk Flensburg. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt Herr von der Heide im Februar 2006.

Herr Rechtsanwalt von der Heide ist seit Januar 2010 Partner in der Kanzlei. Zudem ist er Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine hauptsächliche Tätigkeit liegt daher im Bereich des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts. Auf Wunsch nimmt Herr von der Heide auch an Wohnungsabnahmeterminen sowie an Eigentümerversammlungen teil.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Herr von der Heide hat bei der Steuer- und Wirtschaftsakademie einen 3-monatigen Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht absolviert und unterstützt Sie daher in allen arbeitsrechtlichen Bereichen.

Zudem gibt Herr von der Heide seine juristischen Kenntnisse sowohl im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, als auch des Arbeitsrechts als Dozent an der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein weiter.